Im Schätzungsprotokoll für die Liegenschaft Nr. 17 auf GB Nr. X. erfasst der Gebäudebeschrieb ein Wohnhaus, einen Keller, einen Keller Süd mit Waschküche und Balkone Süd. Für das Areal auf GB Nr. Y. gibt es kein Schätzungsprotokoll. Gegenstand der Schätzung und Versicherung sind alle Gebäudebestandteile (§ 21 des Gebäudeversicherungsgesetzes, GVG, BGS 618.111). Die Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz (GVV, BGS 618.112) führt dazu in § 10 aus, zu versichern seien alle dem Grundeigentümer gehörenden Einrichtungen, die dem Gebäude zur Erfüllung seines Zwecks dienen und mit ihm fest verbunden sind.