Sachverhalt: X. erhält von der Sozialbehörde Z. sozialhilferechtliche Unterstützung. Als er nach dem Entzug seines Führerausweises seinen Beruf nicht mehr ausüben konnte und an der Universität den Bachelor der Rechtswissenschaft erworben hatte, legte die Sozialbehörde Z. den monatlichen Unterstützungsbeitrag neu fest und machte ihm unter anderem die Auflage, dem Sozialamt monatlich vier Bemühungen um eine Praktikumsstelle unaufgefordert vorzulegen. Den Beschluss focht X. beim Departement an, das seine Beschwerde jedoch abwies. In der Folge erhob X. Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Die Vorinstanz verlange von ihm den Nachweis von monatlich vier Praktikumsbewerbungen.