SOG 2008 Nr. 33 § 148 Abs. 2 SG. Die Auflage, ein studierender Sozialhilfeempfänger habe monatlich vier Bemühungen um Praktikumsstellen nachzuweisen, ist angemessen, zumal es nicht ausgeschlossen ist, schon auf der Bachelor-Stufe zu einem Praktikum zugelassen zu werden. Sachverhalt: X. erhält von der Sozialbehörde Z. sozialhilferechtliche Unterstützung.