Sie seien spekulationsfrei zu erstellen und kostendeckend zu verwalten. Die Wohnungen müssen alters- und behindertengerecht sein. Mieter oder Eigentümer kann nur werden, wer das 60. Altersjahr überschritten hat und in der Lage ist, einen eigenen Haushalt zu führen. Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt seien, sei das Mietverhältnis aufzulösen oder die Wohnung zurückzukaufen. Eine Nutzungskommission wacht darüber, dass die Vereinbarung eingehalten wird. Es tritt eine Aktiengesellschaft als Bauträgerin auf, die Renditeerwartungen hegt, was die Siedlung anbelangt, wie sich dem Geschäftsbericht 2004 entnehmen lässt. Das Baurecht ist übertragbar.