Der Bau von Seniorenwohnungen in der ÖBA-Zone ist nicht zonenkonform. 3. Eigentümerin der Parzelle in der ÖBA-Zone war die Römisch-katholische Kirchgemeinde. Sie hat das Land mit der Einwohnergemeinde abgetauscht. Die Einwohnergemeinde hat mit der Oensingen-Balsthal-Bahn AG eine Nutzungsvereinbarung und einen Baurechtsvertrag geschlossen. Die Oensingen-Balsthal-Bahn AG bezweckt nach Handelsregisterauszug: “Verwaltung und Betrieb einer Normalspurbahn von Oensingen nach Balsthal gemäss der vom Bund erteilten Konzession; sie ist befugt, soweit dies den Interessen des Unternehmens dient, ergänzende Betriebe anzugliedern oder sich an solchen zu beteiligen.