Christoph Fritzsche/Peter Bösch: Zürcher Planungs- und Baurecht, Zürich 2002, Ziff. 3–17). d) Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern erachtete die durch eine Stiftung neben einem Alters- und Pflegeheim errichteten Alterswohnungen als in der ÖBA-Zone zonenkonform. Es setzte allerdings voraus, dass ein räumlicher und sachlicher Bezug zu einem Alters- oder Pflegeheim besteht und Gemeinschaftsanlagen vorhanden sind (LGVE 2003 II N 5). Eine weitere Rechsprechung besteht nicht, soweit ersichtlich (vgl. immerhin SOG 1999 Nr. 36). Im vorliegenden Fall besteht bloss ein räumlicher, aber kein sachlicher, organisatorischer Bezug zum Altersheim.