Bei einer solchen Änderung des Zonenplanes ist für das wegfallende Gebiet angemessener Ersatz zu schaffen. Diese Regelung über den Landerwerb zeigt, dass Bauten und Anlagen in der ÖBA-Zone in der Regel auf Land eines Gemeinwesens gebaut werden sollen. b) Öffentliche Aufgaben sind jene Aufgaben, die im Interesse des Gemeinwesens, der Allgemeinheit erfüllt werden. Sie werden im Auftrage aller, die das Gemeinwesen ausmachen, und damit als öffentliche Aufgabe betrieben (Wolfgang Wiegand/Jürg Wichtermann: Zur Haftung für privatisierte Staatsbetriebe, in: recht 1999, S. 3).