Dies seien Bauten, die im weiteren Sinne Aufgaben des modernen Leistungs- und Sozialstaats übernehmen würden, die aufgrund ihrer Funktion von öffentlicher Bedeutung seien. Nach der demografischen Entwicklung werde die Zahl der Personen steigen, die 65 Jahre alt und älter seien. Nach der regierungsrätlichen Botschaft zu den Stossrichtungen der Alterspolitik falle den Einwohnergemeinden die Aufgabe zu, sich um Wohnformen alter Leute zu kümmern. Wenn am Bau von Alterswohnungen ein öffentliches sozialpolitisches Interesse bestehe, so handle es sich grundsätzlich um Bauten, die einem öffentlichen Zweck dienen würden.