Grenz- und Gebäudeabstände dienen baupolizeilich nicht nur dem Brandschutz, sondern auch der Wohnhygiene; sie gewährleisten Luft, Licht und Sonne. Ausnahmebewilligungen sind nur für besondere Sachverhalte zu erteilen, um in geringfügigen Einzelfällen Härten und Unzulänglichkeiten der Vorschriften zu mildern. (E. 4) Sachverhalt: Die Oensingen-Balsthal-Bahn AG (ÖBB AG) stellte ein Baugesuch, um auf Grundbuch Balsthal Nr. 1424, einer Parzelle, die sie von der Einwohnergemeinde im Baurecht mit Nutzungsvereinbarung erworben hatte, Seniorenwohnungen zu errichten. Das Projekt sieht 5 dreigeschossige Baukörper mit Attika vor.