(dazu René Schaffhauser: Die straf- und verwaltungsrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Strassenverkehrsrecht 1992 bis 1999, St. Gallen 2000, Nr. 102). In seinem Entscheid 118 Ib 524 hat das Bundesgericht entgegen der Praxis einiger Kantone klargestellt, dass das Gesetz dem Fahrzeugführer Pflichten überbindet, die über das hinausgehen, was zum Führen eines Fahrzeugs im (rollenden) Verkehr gehört. Das Bundesgericht hatte damals den Fall zu behandeln, bei dem ein Fahrzeuglenker beim unvorsichtigen Öffnen der Autotüre einen Radfahrer zu Fall gebracht hatte (dazu auch SOG 1998 Nr. 41).