22 Abs. 1 VRV konkretisiert diese Regel unter anderem dahingehend, dass die Führerin das Fahrzeug gegen das Wegrollen sichern muss, bevor sie sich entfernt. Absatz 2 schreibt im Gefälle vor, die Bremse anzuziehen und eine weitere wirksame Sicherung gegen das Wegrollen zu treffen, wie Einschalten des niedrigsten Ganges oder Ablenken der Räder gegen ein Hindernis am Fahrbahnrand. 3. Ausweisentzüge setzen eine Widerhandlung gegen Strassenverkehrsvorschriften (Art. 16 Abs. 2 SVG) bzw. eine Verletzung von Verkehrsregeln (Art. 16a, 16b und 16c SVG) voraus. Damit sind klarerweise all jene verkehrsgefährdenden Verkehrsegelverletzungen erfasst, die der Fahrzeugführer während der Fahrt begeht.