SOG 2007 Nr. 21 Art. 37 Abs. 3 SVG, Art. 22 VRV und Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG. Die Pflicht, das Fahrzeug vor dem Verlassen angemessen zu sichern, obliegt dem Fahrzeuglenker in seiner Eigenschaft als Führer, weshalb eine Widerhandlung einen Entzugstatbestand bilden kann. Vorliegen einer mittelschweren Verkehrsregelverletzung. Sachverhalt: Frau K. parkierte ihren Personenwagen auf einer Quartierstrasse. Nach dem Verlassen des Fahrzeugs rollte dieses auf dem leicht abfallenden Strassenabschnitt weg; ein Verkehrsschild stoppte das Fahrzeug vor der Einmündung in eine Querstrasse.