ZGB ist klar eingehalten. d) Bei der Erteilung einer Baubewilligung sind nicht nur die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes, sondern auch diejenigen des Umweltschutzgesetzes (USG, SR 814.01) zu berücksichtigen. Dieses Gesetz und die gestützt darauf erlassene Luftreinhalte-Verordnung haben zum Ziel, die Menschen vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen und damit auch vor erheblich störenden, übermässigen Geruchsbelästigungen zu schützen (Art. 1 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 USG, Art. 1 Abs. 1 LRV). Das Umweltschutzgesetz sieht einen zweistufigen Immissionsschutz vor.