Durch die Vertragsanerkennung hat das Fachamt die Zweckmässigkeit dieser Betriebsgemeinschaft attestiert. Es ist nicht an der Baubewilligungsbehörde, hier noch einmal eine Abklärung darüber zu führen, ob die zu bewilligende Baute oder Anlage tatsächlich auf lange Sicht hinaus zum Bestehen des Betriebes beiträgt. Am Augenschein erklärten Herr L. und Herr K., ein drittes Fahrsilo sei nötig. Bisher hätten sie viele Siloballen produziert, weil es in den bestehenden Silos nicht genügend Platz gebe. Diese würden starke Emissionen verursachen und seien viel teurer als der Betrieb eines Fahrsilos. Weiter ist unbestritten, dass die Tierbestände in den letzten 5 Jahren zugenommen haben.