Diese Nutzung ist eine landwirtschaftliche. Mit Vertrag vom 10. Dezember 2005 haben sich der Beschwerdegegner L. und der Landwirt K. zu einer Betriebsgemeinschaft zusammengeschlossen. Diese Betriebsgemeinschaft wurde vom Amt für Landwirtschaft anerkannt. Der Vertrag trat am 1. Januar 2007 in Kraft und ist auf eine Dauer von zwanzig Jahren abgeschlossen. Die Erweiterung des Fahrsilos dient dem Vollzug dieses Vertrages und soll eben die Zukunft des Betriebes bzw. der Betriebe sichern. Durch die Vertragsanerkennung hat das Fachamt die Zweckmässigkeit dieser Betriebsgemeinschaft attestiert.