Die Beschwerdeführer werfen die Frage auf, ob das zusätzliche Fahrsilo für den Betrieb überhaupt notwendig sei; es sei zu beachten, dass neben den beiden bestehenden Fahrsiloanlagen zusätzlich bereits heute drei Hochsilos vorhanden seien. b) Die Notwendigkeit i.S.v. Art. 16a RPG bezieht sich namentlich auf den ökonomischen Aspekt: Wenn die Baute oder Anlage dazu führt, dass ein Betrieb auf lange Sicht hinaus bestehen bleiben kann, ist sie eben nötig im Sinne des Gesetzes. Im vorliegenden Fall geht es um die Erweiterung eines Futterlagerplatzes. Diese Nutzung ist eine landwirtschaftliche.