Schon die heutige Fahrsiloanlage belaste die Liegenschaft der Beschwerdeführer enorm. Je nach Wetterlage und Gärungsprozess der offenen Siloanlage komme es bereits heute zu solch enormen Ausdünstungen und Vergasungen, dass ein Verweilen auf dem Freisitz der Beschwerdeführer und das Lüften des Wohnhauses nicht mehr möglich seien. Bedingt durch die Emissionen und Immissionen seien die Beschwerdeführer einem extrem starken Insektenbefall ausgesetzt. Mit der Erweiterung der Fahrsiloanlage sei mit zusätzlichen Geruchsemissionen zu rechnen. Es sei zu beachten, dass L. neben den beiden bestehenden Fahrsiloanlagen zusätzlich bereits heute über drei "normale" Hochsilos verfüge.