Das Bau- und Justizdepartement (BJD) wies diese ab und die Baukommission bewilligte das Vorhaben. A. und B. erhoben Beschwerde ans Verwaltungsgericht mit den Anträgen, die Baubewilligung sowie die Verfügung des Bau- und Justizdepartements seien aufzuheben. Zur Begründung wurde angeführt, heute stehe zwischen dem Stallgebäude von L. und der Liegenschaft der Beschwerdeführer eine Fahrsiloanlage, die nun erweitert werden solle. Schon die heutige Fahrsiloanlage belaste die Liegenschaft der Beschwerdeführer enorm.