Manfred Dähler/Erich Peter/René Schaffhauser (Ausreichender Abstand beim Hintereinanderfahren, in: AJP 8/99, S. 947 ff.) bedauern die sehr spärlichen Stellungnahmen der Rechtsprechung. Diese Autoren zeigen die unterschiedliche Überwachungs- und Verzeigungspraxis der Polizeiorgane auf, ebenso die kantonal sehr uneinheitliche Verurteilungspraxis (S. 949). Einzelne Kantone differenzieren sogar stark nach der angewandten Messmethode. Ein Kanton subsumiert einen Abstand zwischen 25 und 30 m bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h unter Art. 90 Ziff. 1 SVG. Der Aufsatz beleuchtet detailliert die technischen Seiten, so auch die biomechanische Insassenbelastung bei Auffahrkollisionen.