Sie müssten über kurz oder lang in einem zusätzlichen Verfahren nachträglich bewilligt werden. Es entstünde eine komplette Sportanlage, was sich mit der Juraschutzzone nicht verträgt. Der Beschwerdeführer berief sich auf den kürzlich bewilligten Seilpark auf dem Balmberg. Dort besteht aber bereits eine touristische Infrastruktur, die im Richtplan enthalten ist. Verwaltungsgericht, Urteil vom 7. November 2007 (VWBES.2007.143)