Positive Standortgebundenheit bedeutet ein Angewiesensein auf einen Standort ausserhalb der Bauzone aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen, wegen der Bodenbeschaffenheit oder der räumlichen Dimensionen. Positiv standortgebunden sind namentlich Anlagen der Rohstoffgewinnung, Massnahmen des Hochwasserschutzes, Walderschliessungsstrassen und Langlaufloipen. Negative Standortgebundenheit liegt vor, wenn ein Vorhaben wegen seiner Immissionen in der Bauzone ausgeschlossen ist oder nicht sinnvoll betrieben werden kann. Negativ standortgebunden sind namentlich Bauten der Tierhaltung, Schiessanlagen, Abfalldeponien, Tierheime und Modellflugplätze.