eine nachteilige Nutzung ermöglicht wird, sind solche Vorhaben nur unter Auflagen und Bedingungen zu bewilligen. Da im vorliegenden Fall eine Nutzung und keine Bauten zur Diskussion stehen, kommt eine erleichterte Ausnahmebewilligung nicht in Betracht. Es ist auf den Grundtatbestand des Art. 24 RPG zurückzugreifen. Das Erfordernis der Standortgebundenheit verlangt, dass eine Baute, Anlage oder Nutzung auf eine bestimmte Lage ausserhalb der Bauzone angewiesen ist. Positive Standortgebundenheit bedeutet ein Angewiesensein auf einen Standort ausserhalb der Bauzone aus technischen oder betriebswirtschaftlichen Gründen, wegen der Bodenbeschaffenheit oder der räumlichen Dimensionen.