14 WaG und 699 ZGB. Während eines Spiels wird sich kein Wanderer trauen, das Gelände zu betreten. Der Wald wird eingefärbt, die Bäume beschädigt. Auf der anderen Seite sind keine wichtigen Gründe ersichtlich, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen. Paintball lässt sich auch in einer Halle oder auf einem Feld spielen. b) Bauten und Anlagen im Wald und Nutzungen im Wald, die nicht forstlichen Zwecken dienen, können auch nach Art. 24 RPG grundsätzlich nur mit einer Ausnahmebewilligung verwirklicht werden. Eine solche kann nur erteilt werden, wenn der Zweck der Baute einen Standort ausserhalb der Bauzone erfordert und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Da