Im Jahr 2006 haben an insgesamt 42 Anlässen 464 Spieler teilgenommen. Im Jahr 2007 waren es bis am 20. Oktober 646 Spieler an 55 Anlässen. Dies ergibt sich aus der nachgereichten Spielstatistik. Die Nutzung findet mittlerweile wöchentlich statt; sie ist intensiv und auf ein relativ kleines Gebiet konzentriert. Sie ist intensiver als bei anderen, üblicherweise bewilligten Nutzungen (Sport und Lehrpfade, Rast- und Feuerplätze; vgl. Elisabeth Wendelspiess-Zumofen: Rechtliche Grundlagen der Einschränkungen von Freizeitaktivitäten im Wald: Arbeitsbericht der ETHZ, Zürich 2004, S. 19). Das Paintballspiel beeinträchtigt die freie Zugänglichkeit nach Art. 14 WaG und 699 ZGB.