Auch Leute, die wandern, biken, mit dem Hund spazieren gehen, picknicken oder grillieren, können die Tierwelt stören und die Vegetation beeinträchtigen. Es ist aber offensichtlich, dass ein Paintballspielfeld mehr Raum benötigt und eine intensivere Nutzung des Bodens bewirkt als die übrigen im fraglichen Gebiet stattfindenden Freizeitaktivitäten. Das Land wird einer neuen, organisierten und auf Dauer ausgerichteten Nutzung zugeführt, welche im Blick auf die Auswirkungen auf die Umgebung – die Juraschutzzone – und die Infrastruktur nach Art. 22 bzw. 24 RPG einer Baubewilligung bedarf. 3. Erste und zentrale Bauvoraussetzung ist die Zonenkonformität.