In AGVE 1997 182 qualifizierte das Gericht die ungenügende Befestigung aller vier Räder als mittelschweren Fall. Vergleichbar sind weiter Fälle, in denen die Ladung ungenügend befestigt oder das verwendete Fahrzeug massiv überladen ist, ferner unkorrektes Ankuppeln eines Anhängers, so dass sich dieser selbständig macht. 6. Der vorliegende Sachverhalt ist mit keinem dieser Fälle vergleichbar. Der am 1. März 1991 erstmals in Verkehr gesetzte Personenwagen Opel Kadett E 16i Cvan befand sich zwar in einem sehr schlechten Allgemeinzustand. Inwieweit dieser die Verkehrssicherheit konkret gefährden könnte, ergibt sich aus den Akten nicht.