vor einer Wiederinverkehrsetzung müsse das Fahrzeug jedenfalls von der MFK in Bellach geprüft werden. Die Rostschäden und den Ölverlust qualifiziert die MFK als "mittlere Mängel" (bei einer dreifachen Abstufung in krasse, mittlere und leichte Mängel). 5. In der publizierten Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte und in nicht publizierten Präjudizien des solothurnischen Verwaltungsgerichts zu Führerausweisentzügen wegen Führens eines Motorfahrzeugs in nicht vorschriftgemässem Zustand finden sich im Wesentlichen folgende typische Fallgruppen: mangelhafte Bremsen (SGGVP 1968 Nr. 65; AGVE 1970 Nr. 43 [in Verbindung mit einer nicht funktionierenden Blinklichtanlage und defektem Scheinwerfer];