Mit der Revision sollen alle Fahrzeuglenker gleich behandelt werden, "auch wenn sie subjektiv aus völlig verschiedenen Ursachen dazukommen, eine Regel zu verletzen". c) Dieses Votum, abgegeben im Zusammenhang mit der beruflichen Entzugsempfindlichkeit, überzeugt nicht und steht im Widerspruch zu den eben zitierten Ausführungen zur Qualifizierung als schwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16c