In den parlamentarischen Beratungen, insbesondere im Nationalrat, kam dann klar eine harte Haltung zum Ausdruck. Der bundesrätliche Sprecher entgegnete auf einen Antrag, der eine flexiblere Lösung anstrebte, es dürften auf der Seite des Fahrzeuglenkers keine subjektiven Elemente ins Spiel gebracht werden (AmtlBull NR 2000, S. 215). Es handle sich nicht um Strafrecht, es gehe nicht um Schuld und Sühne der Fahrzeuglenker. Mit der Revision sollen alle Fahrzeuglenker gleich behandelt werden, "auch wenn sie subjektiv aus völlig verschiedenen Ursachen dazukommen, eine Regel zu verletzen". c)