Die Betreiber sind verpflichtet, regelmässige Kontrollgänge um das Haus und in der näheren Umgebung durchzuführen und die Reinigung der Umgebung sicherzustellen. Es werden zudem bauliche Massnahmen getroffen, um das Verweilen in toten Winkeln zu verhindern. Die Anlaufstelle ist am vorgesehenen Ort zonenkonform. Verwaltungsgericht, Urteil vom 9. Juli 2007 (VWBES.2007.104) Das Bundesgericht hat die Beschwerden gegen den Entscheid am 31. Januar 2008 abgewiesen; BGE 1C_262/2007.)