Kein Grundeigentümer oder obligatorisch berechtigter Besitzer könne gehalten sein, über längere Zeit regelmässig Menschen aus der Drogenszene zu dulden, deren Anwesenheit die Sicherheit und Ungestörtheit der sich erlaubterweise dort aufhaltenden Personen gefährde. Ideelle Immissionen sind solche Einwirkungen, die das seelische Empfinden verletzen beziehungsweise unangenehme psychische Eindrücke erwecken (BGE 108 la 140 ff.). Gemäss Bernhard Waldmann ("Schutz vor ideellen Immissionen in Wohngebieten", in: BR 2005, S. 156 f.) sind derartige Immissionen beachtlich, solange sie in Verbindung mit materiellen Immissionen in Erscheinung treten.