Beim Verwaltungsgericht gingen 16 Beschwerden gegen diesen Entscheid ein. Es wurde geltend gemacht, die Vorstadt sei geprägt von Spezialitäten- und Handwerksbetrieben und nicht von "publikumsintensiven" Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben. Westlich der Berntorstrasse bestehe ein hoher Anteil an Wohnnutzung. Gassenküche und Anlaufstelle liessen sich mit einem herkömmlichen Restaurationsbetrieb nicht vergleichen. Auch wenn die Anlage abends geschlossen werde, verlagere sich die Szene vom Innern des Gebäudes auf die Gasse. Die Drogenhändler würden sich rund um den Adler ansiedeln. Der Betrieb habe Auswirkungen auf das Quartier. Die Geschäfte in der Umgebung würden Kunden verlieren.