Die Betreiber wurden verpflichtet, flankierende Massnahmen zu realisieren (Runder Tisch mit Anwohnern, regelmässige Kontrollgänge in der Umgebung, Reinigen der Umgebung, Verhindern von Ansammlungen der Benutzer, bauliche Massnahmen an kritischen Orten der Umgebung etc.). Gegen diesen Entscheid wurde beim Bau- und Justizdepartement Beschwerde erhoben. Diese wurde am 15. März 2007 mit der Begründung abgewiesen, der Betrieb der Gassenküche und der Anlaufstelle sei zonenkonform. Die angeordneten flankierenden Massnahmen seien ausreichend. Beim Verwaltungsgericht gingen 16 Beschwerden gegen diesen Entscheid ein.