In verschiedenen historischen Beispielen kann man einen Typus ausfindig machen. Eine jüngere Überbauung kann nur dann als Typ gelten, wenn sie (bezüglich Firstrichtung, Anordnung der Bauten, Dachneigung etc.) einheitlich wirkt und wenn eine Planungsidee sichtbar wird. Auf das Eingliederungsgebot bezieht sich auch § 30 PBG: Zonenkonform sind nur Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, "welche der Bauweise der Zone angepasst sind". Im Quartier sind zwar die Bauten heterogen, was Volumina, Dachformen, Stilelemente, Firstrichtung und Fassadengestaltung anbelangt. Es ist aber zu beachten, dass das Quartier zum Teil auch in der Kernzone und in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt.