SOG 2007 Nr. 14 §§ 30 und 145 PBG. Gewerbliche Nutzungen sind in einer Wohnzone nicht nur wegen der Immissionen, sondern auch funktional zu beschränken. Zonenkonform sind einzig nichtstörende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, die dem täglichen Bedarf des Wohnens dienen. In einer Wohnzone, überbaut mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern, ist eine grossflächige, eingeschossige Werkhalle typologisch nicht vertretbar. Sachverhalt: R. stellte das Gesuch, auf Grundbuch G. Nr. 868 an die bestehende Liegenschaft mit Volg-Laden einen Anbau zu errichten, der dem Betrieb eines Elektroinstallationsgeschäfts dienen soll. Gleichzeitig solle eine Aussenwärmepumpe in Betrieb genommen werden.