{"Signatur": "SO_VG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2007-06-25", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_VG_001_VWBES-2006-63_2007-06-25.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=98627&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=42&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "a251fe8a864bca3bfa48b490ee16aafb"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["VWBES.2006.63"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht 25.06.2007 VWBES.2006.63"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht 25.06.2007 VWBES.2006.63"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht 25.06.2007 VWBES.2006.63"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Verwaltungsgericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Verwaltungsgericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Baubewilligung, Anbau Elektro-Installationsgeschäft"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:48:14", "Checksum": "a6a22bde30bd4ad0808d64d23a79ac8d", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Verwaltungsgericht 25.06.2007 VWBES.2006.63\nRegeste:\nBaubewilligung, Anbau Elektro-Installationsgeschäft\n\n\n6. Zu prüfen bleibt, ob der geplante Neubau das Eingliederungsgebot beachtet. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes, wonach sich Bauten und Aussenräume typologisch in bestehende Strukturen einzugliedern haben. Volumen, Gestaltung und Formgebung haben ästhetischen Anforderungen zu genügen und sollen die Qualität der Siedlung fördern (§ 145 PBG; § 63 der Kantonalen Bauverordnung, KBV, BGS 711.61). Diese Paragrafen enthalten eine positive ästhetische Generalklausel, ein Eingliederungsgebot. Der Gesetzgeber will mit dem Begriff \"typologisch\" Qualität beschreiben. Es geht um Ordnung im Grossen und Vielfalt im Kleinen. In verschiedenen historischen Beispielen kann man einen Typus ausfindig machen. Eine jüngere Überbauung kann nur dann als Typ gelten, wenn sie (bezüglich Firstrichtung, Anordnung der Bauten, Dachneigung etc.) einheitlich wirkt und wenn eine Planungsidee sichtbar wird. Auf das Eingliederungsgebot bezieht sich auch § 30 PBG: Zonenkonform sind nur Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe, \"welche der Bauweise der Zone angepasst sind\". Im Quartier sind zwar die Bauten heterogen, was Volumina, Dachformen, Stilelemente, Firstrichtung und Fassadengestaltung anbelangt. Es ist aber zu beachten, dass das Quartier zum Teil auch in der Kernzone und in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen liegt. Betrachtet man nur die Wohnzone, herrscht das zweigeschossige Einfamilienhaus vor. Grossflächige, eingeschossige Hallen entsprechen der Bauweise dieser Zone nicht.\nVerwaltungsgericht, Urteil vom 22. Juni 2007 (VWBES.2007.63)"}