Gleichwohl lässt die bundesgerichtliche Beurteilung gewisse Schlussfolgerungen für den vorliegenden Fall zu. Die Betreiber der Mobilfunkantennen sind betrieblich von der SBB unabhängig. Die Mobilfunkanlage wird unabhängig von der Bahn betrieben. Sie nutzt aber die bestehende Infrastruktur der Bahn. So werden die Telefonkabel in die Kanäle der SBB verlegt. Teilweise werden auch Stromträger als Antennenstandorte genutzt. Wie das vorliegende Baubewilligungsverfahren zeigt, ist eine Sonderbehandlung der Antennen als selbständiges Bauvorhaben baurechtlich möglich. Bewilligt werden soll nicht ein gemischtes Gesamtbauwerk, sondern eine einzelne Anlage.