Es ist jedoch nicht Sache der Baubehörde, auf die Realisierung von einzelnen Elementen des Teilbebauungsplanes zu verzichten, gleichzeitig aber auf dessen Anwendung zu pochen. Im Genehmigungsverfahren des Regierungsrates ist zu klären, ob die Strassenausbauten des Teilbebauungsplanes oder die Erschliessungsplanung des "Bauzonenplans Zentrum" (2002) zu realisieren ist. Unbestritten ist, dass die im Teilbebauungsplan vorgesehene Parkierungsanlage nicht vollständig realisiert werden soll.