Der Gestaltungsplan nach solothurnischem Recht, 1994, S. 19). Es wäre deshalb grundsätzlich zu prüfen, ob der "Spezielle Teilbebauungsplan Neumattstrasse Nord" (1971), der ein viergeschossiges Gebäude zulässt (3 Vollgeschosse und ein unechtes Attikageschoss), dem aufgelegten Zonenplan entspricht, ob also ein teilbebauungsplankonformes Gebäude mit einer AZ von ca. 1,4 auf die Bauweise und Dichte einer W2-Zone (AZ 0,6) abgestimmt ist. Diese Prüfung hat im vorliegenden Verfahren zu unterbleiben, denn der Teilbebauungsplan ist als Teil des "Bauzonenplans Zentrum" (2002) dem Regierungsrat im Plangenehmigungsverfahren zur Genehmigung eingereicht worden.