1124 und 1126, die in der Zone M3 liegen und bereits gestaltungsplankonform überbaut sind. Im Zonenplan 1985 ist der Teilbebauungsplan nicht erwähnt. Im Genehmigungsbeschluss des Regierungsrates vom 18. November 1985 (RRB Nr. 3531) wird unter Ziffer 9 gesagt, dass verschiedene Gestaltungspläne aufgehoben werden und dass alle Gestaltungspläne, die nicht ausdrücklich aufgehoben werden, weiterhin in Kraft bleiben. Der "Spezielle Teilbebauungsplan Neumattstrasse Nord" (1971) wird nicht erwähnt. Es ist davon auszugehen, dass der vorliegende Gestaltungsplan nicht aufgehoben wurde.