SOG 2007 Nr. 13 § 16 PBG, § 12 VRG. Legitimation der Einwohnergemeinden, in Bau- und Planungssachen Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu erheben. Sonderbauvorschriften zu Gestaltungsplänen haben sich an der Grundnutzung des Zonenplans zu orientieren und dürfen nicht zu stark abweichen. Klare Sonderbauvorschriften über die verkehrsmässige Erschliessung sind im Baubewilligungsverfahren keiner Ausnahmebewilligung zugänglich.