Sie schuldet deshalb die Grundgebühr nicht. Die Räume der Firma, die Briefkastendomizile anbietet, wurden bereits mit dieser Gebühr belastet. Es stellt sich die Frage, ob es beim Gebühreninkasso durch die Gemeinde nicht zu Problemen der Praktikabilität führt, wenn reine Briefkastenfirmen keine Abfallgrundgebühren bezahlen müssen. Es kann jedenfalls der Gemeinde vor der Rechnungsstellung nicht zugemutet werden abzuklären, ob in der Gemeinde domizilierte Firmen am Ort tatsächlich auch ihren Betrieb haben und deshalb potenziell Abfall produzieren. Die Gemeinde kann deshalb weiterhin allen in der Gemeinde domizilierten Betrieben Rechnung stellen.