Die Frage kann aber mit Blick auf die nachstehenden Erwägungen offengelassen werden. 5. In einem kürzlich ergangenen Entscheid hat das Verwaltungsgericht zur Gebührenpflicht von so genannten Briefkastenfirmen wie folgt Stellung genommen (Urteil vom 28. Februar 2007, VWBES.2006.364): Strittig ist die Frage, ob die Beschwerdeführerin als so genannte Briefkastenfirma in der Gemeinde F. die Abfall-Grundgebühr zahlen muss. Der Ausdruck "Briefkastenfirma" ist rechtlich nicht klar definiert. Gemeint ist damit in der Regel ein Unternehmen, das in einer Gemeinde bloss ihren statutarischen Sitz hat, an diesem Ort aber keine weiteren unternehmerischen Aktivitäten entwickelt.