Im vorliegenden Verfahren musste sie nun eine nachträgliche Ausnahmebewilligung verlangen für verschiedene bauliche Veränderungen wie die Verlegung der Estrichtreppe, den Einbau eines zusätzlichen Fensters, das Absenken des Raumbodens, das Tiefersetzen des Kellers, den Einbau einer dritten behindertengerechten Toilette, den Ersatz und die Verschiebung der Küche, den Einbau eines Warmluftofens etc. Im Oktober 2006 stellten die Departemente Bau und Volkswirtschaft fest, die bereits erstellten baulichen Änderungen und die Zweckänderungen des Waldhauses und seiner Umgebung seien weder zonenkonform noch standortgebunden. Das Waldhaus dürfe nicht als restaurantähnlicher Betrieb genutzt werden.