Dieser enthält einen Aufenthaltsraum von 22.28 m2, einen Geräteraum von 43.97 m2, ein Holzlager von 8.1 m2 und einen Vorraum mit WC von ca. 8 m2. Die Bürgergemeinde wurde aufgefordert, nachträglich ein Baugesuch für den heutigen Zustand des Waldhauses einzureichen. Im vorliegenden Verfahren musste sie nun eine nachträgliche Ausnahmebewilligung verlangen für verschiedene bauliche Veränderungen wie die Verlegung der Estrichtreppe, den Einbau eines zusätzlichen Fensters, das Absenken des Raumbodens, das Tiefersetzen des Kellers, den Einbau einer dritten behindertengerechten Toilette, den Ersatz und die Verschiebung der Küche, den Einbau eines Warmluftofens etc.