Nutzungsänderungen wurden keine angezeigt. Die Ausnahmebewilligungen für diese Arbeiten wurden mit Verweis auf den Grundrissplan erteilt. Dieser enthält einen Aufenthaltsraum von 22.28 m2, einen Geräteraum von 43.97 m2, ein Holzlager von 8.1 m2 und einen Vorraum mit WC von ca. 8 m2. Die Bürgergemeinde wurde aufgefordert, nachträglich ein Baugesuch für den heutigen Zustand des Waldhauses einzureichen.