Erstmals aktenkundig ist das Waldhaus im undokumentierten Baubewilligungsverfahren für den Anbau an das bestehende Forsthaus aus dem Jahre 1987. Nach Art. 24 Abs. 1 aRPG wurde dem Anbau die Zustimmung erteilt. Der Anbau unterschreitet den Waldabstand. Im Jahre 2004 reichte die Baukommission T. dem Bau- und Justizdepartement das Baugesuch für die Renovation des Waldhauses (mit Ersatz Kläranlage/Jauchegrube) ein. Gegenstand der detaillierten Eingabe waren dringend benötigte Instandstellungsmassnahmen (Sanierung der Aussenwände, von WC und Cheminéeofen, Ersetzen der Kläranlage, Auswechseln von Fenstern und Türen etc.). Nutzungsänderungen wurden keine angezeigt.