Die beim Arbeitgeber immer noch bestehenden Zweifel an den fachlichen Beratungen begründet dieser einzig mit dem Hinweis auf die in den Jahren 2004 sowie 2005 geführten Aussprachen mit Frau Dr. N. Letztlich ist auch die Version einer Rachekündigung nicht ganz von der Hand zu weisen. Jedenfalls fällt auf, dass die Kündigung nur gerade 3 Tage nach Einreichung eines weiteren Lohnbegehrens seitens der Arbeitnehmerin ausgesprochen wurde. Der Zweckverband fasste den Beschluss genau an jenem Tag, an dem die Besoldungseingabe eintraf. Zur Sitzung des Vorstands war aber zweifellos vorher eingeladen und "Personelles" traktandiert worden.