massgeblich und unbestritten ist, dass Charly den Kleinhund von Frau L. auf dem öffentlichen Weg totgebissen hat. Anlässlich des Augenscheins ergab sich, dass der Beschwerdeführer wie mit dem Oberamt vereinbart westlich und östlich an dem am Hof vorbeiführenden Weg je zwei Hinweisschilder mit dem Text “Achtung frei laufende Hofhunde” angebracht hat. Dies habe ihm die Tierärztin empfohlen. Die Frage, was ein Passant daraus schliessen und wie er sich verhalten soll, wollte der Beschwerdeführer nicht beantworten. Sollte E. von Passanten deshalb erwarten, dass sie einen andern Weg einschlagen – m.a.W. um den Hof einen Bogen machen sollen –, wäre dies nicht angängig.