In Bezug auf Hobbyläufer ist gerichtsnotorisch, dass solche von einem oder beiden Hunden wiederholt zumindest ernsthaft belästigt wurden. Es ist auch allgemein bekannt, dass derartige unliebsame und mehr oder weniger Angst einflössende Begegnungen kaum je gemeldet werden, weil sie glücklicherweise in der Regel ohne Folgen sind. Die Frage, wie es sich diesbezüglich mit den Hunden des Beschwerdeführers verhält, kann indes offen bleiben; massgeblich und unbestritten ist, dass Charly den Kleinhund von Frau L. auf dem öffentlichen Weg totgebissen hat.